Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang
Der Service zum Transparenzregisterauszug wird abhängig vom gewählten Leistungspalket mit der Einreichung, Dokumentation und Übermittlung eines Transparenzregisterauszug für den Auftraggeber gem. §§ 19 ff. GWG beauftragt.

Eine Prüfung der hinterlegten Daten wird ausdrücklich nicht geschuldet.

Kosten
Die Parteien vereinbaren im Wege einer Vergütungsvereinbarung eine einmalige Servicepauschale je nach beauftragtem Service wie folgt:

Express Transparenzregisterauszug ohne Beglaubigung zu 129€/Auszug zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Der Standad Auszug beinhaltet die Antragsstellung und erfolgreiche Übermittlung eines aktuellen Transparenzregisterauszugs ohne Beglaubigung für das Unternehmen des Antragstellers per Email.

Es erfolgt keine Rechtsberatung. Express bedeutet, dass der Auftragnehmer den Auftrag bevorzugt vor seinen anderen Kundenanfragen bearbeitet, jedoch hat der Auftragnehmer keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit vom Transparenzregister  selbst. Gewöhnlich erfolgt die Bearbeitung in 2-3 Werktagen.

Express Transparenzregister Express Auszug mit Beglaubigung zu 169€ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Der erweiterte Auszug beinhaltet die Antragsstellung und erfolgreiche Übermittlung eines aktuellen Transparenzregisterauszugs mit Beglaubigung für das Unternehmen des Antragstellers per Email.

Es erfolgt keine Rechtsberatung. Express bedeutet, dass der Auftragnehmer den Auftrag bevorzugt vor seinen anderen Kundenanfragen bearbeitet, jedoch hat der Auftragnehmer keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit vom Transparenzregister  selbst. Gewöhnlich erfolgt die Bearbeitung in 2-3 Werktagen

Express Transparenzregisterauszug mit Beglaubigung und separatem Handelsregisterauszug zu 229€ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Der Premium Auszug beinhaltet die Antragsstellung und erfolgreiche Übermittlung eines aktuellen Transparenzregisterauszugs mit Beglaubigung für das Unternehmen des Antragstellers, sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug ohne Beglaubigung per Email.

Es erfolgt keine Rechtsberatung. Express bedeutet, dass der Auftragnehmer den Auftrag bevorzugt vor seinen anderen Kundenanfragen bearbeitet, jedoch hat der Auftragnehmer keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit vom Transparenzregister  selbst. Gewöhnlich erfolgt die Bearbeitung in 2-3 Werktagen

Der Auftraggeber trägt außerdem die Kosten und Auslagen für gesonderte Einsichtnahmen oder anderweitige Sonderleistungen.

Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer beim Vorgang vollumfänglich bei etwaigen notwendigen Zuarbeiten unterstützen.

Komplexe Fälle
Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsberatung, sondern lediglich einen Dienstleistungsservice. Ist der Auftraggeber in komplexen Fällen selbst nicht in der Lage den wirtschaftlich Berechtigten zu benennen, hat er sich auf eigene Kosten entsprechend rechtlich beraten zu lassen. Der Auftragnehmer wird auf Wunsch eine externe Rechtsanwaltskanzlei zur entsprechenden Überprüfung empfehlen. Ein etwaiger Mandatsvertrag kommt in diesem Fall jedoch ausschließlich zwischen Auftraggeber und externem Rechtsanwalt zu Stande.

Widerruf
Der Kunde ist Unternehmer, ein Widerrufsrecht besteht nicht. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist.

Kündigung
Das Dienstleistungsverhältnis wird für die Dauer bis zum Abschluss des Antrags geschlossen.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien das für den Sitz von Transparenzregister-Meldung.de zuständige Gericht.

Haftungsbeschränkung
Die Haftung vom Auftragnehmer wird ausschliesslich auf Bußgelder, die durch den Auftragnehmer  verursacht sind bis zu einer Höhe von 1.000 Euro begrenzt. Für jedwede Nutzung die in Verbindung mit dem Transparenzregister der Bundesrepublik Deutschland steht, gelten die Nutzungsbedingungen des Transparenzregisters der Bundesrepublik Deutschland. Einsehbar unter: https://www.transparenzregister.de/treg/de/agb?2